Betrifft die EUDR auch Ihren Betrieb?
Wer Kaffee, Kakao, Holz oder andere betroffene Rohstoffe verkauft, muss bald nachweisen, dass dafür kein Wald gerodet wurde. Das gilt auch für Kleinstunternehmen.
- Gilt ab Ende 2026 oder Mitte 2027
- Auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten
- Ohne Nachweis kein Verkauf
Womit arbeitet Ihr Betrieb?
Auch Produkte daraus zählen.
Erste Einschätzung für Betriebe unter 50 Beschäftigten, die vor 2025 gegründet wurden. Keine Rechtsberatung.
Was die EUDR verlangt.
- 1
Herkunft kennen
Es muss feststehen, auf welchen Flächen der Rohstoff gewachsen ist, mit GPS-Koordinaten.
- 2
Kein Wald gerodet
Auf diesen Flächen darf nach 2020 kein Wald gerodet worden sein. Der Anbau muss legal sein.
- 3
Vor dem Verkauf melden
Wer die Ware als Erster in der EU verkauft, gibt vorher eine Erklärung an die EU ab.
Ohne Nachweis darf die Ware nicht verkauft werden. Es drohen Bußgelder und die Beschlagnahme der Ware.
Oft betroffen, ohne es zu wissen.
- Röstereien, die Rohkaffee selbst importieren
- Chocolaterien, die Kakaobohnen direkt einkaufen
- Tischlereien, die Holz von außerhalb der EU beziehen
- Möbel- und Holzhändler, die Möbel oder Holz importieren
- Waldbesitzer und Landwirte, die Holz, Rinder oder Soja selbst erzeugen
- Online-Shops, die Möbel, Kaffee oder Schokolade importieren
Den Nachweis erbringen Sie nicht allein.
Lieferanten einladen
Ihre Lieferanten oder Farmer tragen die Anbauflächen per Link oder in der kostenlosen App ein.
Automatisch prüfen
Bosqio gleicht jede Fläche mit Satellitenbildern und amtlichen Registern ab.
Erklärung abgeben
Sie erhalten die fertigen Daten für die Erklärung an die EU. Alle Belege bleiben fünf Jahre gespeichert.
- Keine Vorkenntnisse nötig
- Keine GIS-Software
- In der EU gehostet
Rohkaffee aus Brasilien
Lieferanten um das fehlende Dokument bitten.
Fragen, die wir oft hören.
Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115). Sie soll verhindern, dass in der EU Waren verkauft werden, für die Wald gerodet wurde. Sie gilt für Kaffee, Kakao, Holz, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und viele Produkte daraus.
Bin ich ein Kleinstunternehmen?
Ja, wenn Ihr Betrieb zwei dieser drei Grenzen nicht überschreitet: 10 Beschäftigte, 900.000 € Umsatz, 450.000 € Bilanzsumme. Gezählt wird jedes Unternehmen für sich, nicht die Gruppe.
Ab wann muss ich handeln?
Wer selbst importiert, muss die EUDR als Kleinst- oder Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 anwenden, wenn der Betrieb am 31. Dezember 2024 schon bestand. Für die meisten Holzprodukte und für später gegründete Betriebe gilt bereits der 30. Dezember 2026. Wer nur in der EU einkauft, sollte ebenfalls ab dem 30. Dezember 2026 dokumentieren.
Ich kaufe nur bei Lieferanten in Deutschland. Muss ich etwas tun?
Wenig. Sie geben keine eigene Erklärung an die EU ab. Sie notieren Namen und Adressen Ihrer Lieferanten und Abnehmer und bewahren das fünf Jahre auf. Kaufen Sie direkt beim Importeur, heben Sie auch die Referenznummer seiner Erklärung auf.
Muss ich für jede Lieferung eine Erklärung abgeben?
Nicht unbedingt. Eine Erklärung an die EU, die Sorgfaltserklärung, kann mehrere Lieferungen innerhalb eines Jahres abdecken.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ohne Nachweis dürfen Sie die Ware nicht verkaufen. Es drohen Bußgelder und die Beschlagnahme der Ware. In Deutschland kontrolliert vor allem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Brauche ich dafür eine Software?
Nicht zwingend. Bei wenigen Lieferungen geht es auch mit Tabellen und Ordnern. Software spart Zeit, sobald Sie Daten von mehreren Lieferanten einsammeln, Flächen prüfen und Belege fünf Jahre aufbewahren müssen.
Rechtzeitig bereit, ohne Compliance-Abteilung.
Nur 17 % der kleinen und mittleren Unternehmen haben die Geodaten ihrer Lieferanten schon. Wir begleiten Sie vom ersten Lieferantenkontakt bis zur ersten Erklärung an die EU.
Zugang anfragen