Finden Sie heraus, ob die EU-Entwaldungsverordnung für Ihr Unternehmen gilt, in welcher Rolle und ab welchem Datum. Bewerten Sie dann Ihren Umsetzungsstand und erhalten Sie eine priorisierte Liste nächster Schritte.
Check starten Aktualisiert für die Änderung vom Dezember 2025 und die Änderungen an Anhang I vom September 2026.
2 Teile
Erst Betroffenheit, dann Umsetzungsstand
5-10 Min.
Je nach Rolle
Privat
Antworten bleiben in Ihrem Browser
BeispielergebnisMarktteilnehmer
62 %
UmsetzungsstandIn Arbeit
Geolokalisierungsdaten78%
Nachweis der Entwaldungsfreiheit64%
Legale Erzeugung41%
Risikomanagement55%
1Nächster Schritt: Legalitätsdokumente je Grundstück erheben
Zwei Teile, ein klares Bild
Zuerst klären Sie die Betroffenheit. Gilt die EUDR für Sie, geht es direkt mit dem Umsetzungsstand für Ihre Rolle weiter.
1
Teil 1
Sind Sie betroffen?
Bis zu sechs Fragen zu Rohstoffen, Tätigkeiten und Unternehmensgröße. Sie erhalten Ihre Rolle, Ihren Anwendungsbeginn und Ihre Pflichten.
2
Teil 2
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Fragen zu bis zu acht Bereichen, von der Geolokalisierung bis zur Behördenkontrolle. Sie erhalten einen Wert je Bereich und die Lücken, die Sie zuerst schließen sollten.
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So funktioniert es von der Betroffenheit zum Plan
Zwei Fragen, die jedes EU-Unternehmen mit entwaldungsrelevanten Rohstoffen beantworten muss.
Teil 1
Gilt die EUDR für Sie?
Der Check ermittelt Ihre Rolle nach der geänderten Verordnung (Marktteilnehmer, Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger, nachgelagerter Marktteilnehmer, Händler oder Lieferant in den EU-Markt), Ihren Anwendungsbeginn und ob die vereinfachte Sorgfaltspflicht für Sie in Frage kommt.
Teil 2
Wie gut setzen Sie sie um?
Sie sehen nur die Fragen, die für Ihre Rolle, Ihre Rohstoffe und Ihre Größe gelten. Jede Antwort ist gewichtet, kritische Anforderungen sind markiert, und das Ergebnis ist ein Wert je Bereich mit den Lücken, die Sie zuerst schließen sollten.
Die Bereiche des Umsetzungsstands
01
Steuerung und VerantwortungZuständigkeiten, Produktumfang und ein dokumentiertes Sorgfaltspflichtsystem.
02
Lieferkette und RückverfolgbarkeitLieferantendaten, Verträge und die Trennung geprüfter Ware.
03
GeolokalisierungsdatenKoordinaten und Polygone der Grundstücke in einer Qualität, die das Informationssystem akzeptiert.
04
Nachweis der EntwaldungsfreiheitPrüfungen gegen den Stichtag 31. Dezember 2020.
05
Legale ErzeugungNachweise, dass die Erzeugung den Gesetzen des Erzeugungslandes entsprach.
06
RisikomanagementBewerten, Mindern und Eskalieren des Risikos von Verstößen.
07
Erklärungen und InformationssystemRegistrierung, Sorgfaltserklärungen, vereinfachte Erklärungen und Referenznummern.
08
Dokumentation und PrüfbereitschaftFünfjährige Aufbewahrung und schnelle Antworten bei behördlichen Kontrollen.
Termine nach der Änderung von 2025
Ab wann die EUDR gilt
30.12.2026
Große und mittlere Marktteilnehmer sowie alle nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler.
30.06.2027
Kleinst- und Kleinunternehmen als Marktteilnehmer, die bis zum 31. Dezember 2024 gegründet waren, außer für Holzerzeugnisse, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fielen.
30.12.2027
Neu in Anhang I aufgenommene Erzeugnisse wie löslicher Kaffee und bestimmte Palmöl-Derivate.
Die Rollen nach der geänderten EUDR
Marktteilnehmer
Sie bringen relevante Erzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr oder exportieren sie. Sie tragen die volle Sorgfaltspflicht und geben für jedes Inverkehrbringen oder jeden Export eine Sorgfaltserklärung ab.
Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger
Sie verkaufen oder exportieren Erzeugnisse, die Sie selbst in einem Land mit geringem Risiko angebaut, geerntet oder gezüchtet haben. Statt Sorgfaltserklärungen geben Sie eine einmalige vereinfachte Erklärung ab.
Nachgelagerter Marktteilnehmer
Sie stellen neue Erzeugnisse aus relevanten Erzeugnissen her, die bereits auf dem EU-Markt sind, etwa Schokolade aus Kakao. Eigene Sorgfaltserklärungen geben Sie nicht mehr ab.
Händler
Sie kaufen und verkaufen relevante Erzeugnisse in der EU, ohne sie zu verändern. Sie geben keine Sorgfaltserklärungen ab, müssen aber Ihre Lieferkettendaten führen.
Lieferant in den EU-Markt
Die EUDR verpflichtet Sie nicht direkt, aber Ihre EU-Abnehmer können Ihre Erzeugnisse nur mit Ihren Daten in Verkehr bringen. Ohne diese Daten können sie nicht bei Ihnen kaufen.
Bosqio Nachweis-Software für die EUDR
Aus Lücken wird eine prüfbereite Nachweisakte.
Von der Grundstückserfassung bei Erzeugern bis zur Sorgfaltserklärung: Bosqio hält jede Angabe rückverfolgbar und jede Prüfung reproduzierbar.